Brauchen wir das KHVVG für die Krankenhausreform?
Am 11. November 2024 hat Vebeto eine datenbasierte Folgenabschätzung zum KHVVG auf einer Pressekonferenz der Deutschen Krankenhausgesellschaft vorgestellt.
Der Deutsche Bundestag hat am 17. Oktober 2024 das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verabschiedet. Das Gesetz soll eine Krankenhausreform anstoßen, die der Versorgungssicherung, Entökonomisierung und Entbürokratisierung dient. Nachdem wir das Gesetz analysiert haben, kommen wir jedoch zum Schluss, dass die Maßnahmen des Gesetzes keineswegs dazu geeignet sind, diese Ziele zu erreichen. In vielen Bereichen stehen die starren und komplexen Regeln in Konflikt mit den realen Gegebenheiten. Das zeigen neue Simulationsrechnungen, die wir in der Studie präsentieren.
Drei Ergebnisse stehen im Mittelpunkt. Erstens die Mindestvorhaltezahlen: Wer sie in einer Leistungsgruppe unterschreitet, verliert im Folgejahr die komplette Vorhaltefinanzierung dafür. In unserer Simulation für rund 1.600 Krankenhausstandorte, mit Annahmen zu den noch nicht festgelegten Schwellenwerten, hätten 61 Standorte allein dadurch Erlösverluste von mehr als 30 %. Die vorgesehenen Ausnahmeregelungen senken diese Zahl nur auf 44. Am stärksten betroffen sind kleine Häuser, und schon zufällige Fallzahlschwankungen können zum Verlust der Finanzierung führen. Zweitens die Vorhaltefinanzierung selbst: Sie umfasst typischerweise 30–40 % der bisherigen DRG-Erlöse, nicht 60 %, wie oft angenommen, und bleibt überwiegend fallzahlabhängig. Selbst in einer simulierten bundesweiten Krankenhausreform unterscheiden sich die Erlöse für die Hälfte der Standorte um weniger als 1 % vom heutigen System. Eine Entökonomisierung oder ein Schutz kleiner Krankenhäuser ist nicht zu erkennen. Drittens setzt der 20-%-Korridor der Vorhaltefinanzierung Fehlanreize: Für knapp die Hälfte der Fälle, die nach Schließung von Versorgungsangeboten zu anderen Häusern wandern, erhalten die aufnehmenden Häuser keine zusätzliche Vorhaltefinanzierung.
Die Studie ist kein Plädoyer für ein „Weiter so“. Eine Reform mit mehr Leistungskonzentration und Spezialisierung halten wir für unumgänglich. Sie lässt sich aber mit einfacheren, flexibleren Mitteln erreichen, etwa durch eine Krankenhausplanung der Länder auf Basis medizinischer Leistungsgruppen, eine Ausweitung der Mindestmengenregelungen des G-BA und eine auskömmliche Investitionsfinanzierung. Die bessere Finanzierung der Krankenhäuser über Basisfallwerte und Zuschläge könnte unabhängig vom übrigen KHVVG umgesetzt werden.
Die Studie ist auf Eigeninitiative entstanden und wurde nicht extern beauftragt oder finanziert. Die vollständige „Datenbasierte Folgenabschätzung zum KHVVG“ von Dr. Eberhard Hansis und Dr. Hannes Dahnke (Vebeto Memo, 5. November 2024, PDF, rund 75 Seiten) mit allen Simulationen, regionalen Auswertungen und der Analyse der Verbotsliste Onkologische Chirurgie können Sie hier herunterladen.
